Andi ungefiltert
· Von Andreas Gendner · Ratgeber Immobilienverkauf
Viele Eigentümer werfen diese Modelle in einen Topf. Das ist verständlich – schließlich geht es bei allen darum, die eigene Immobilie zu verkaufen oder zu übertragen und trotzdem finanziell oder persönlich abgesichert zu bleiben.
In meiner täglichen Arbeit als Immobilienmakler und zertifizierter Sachverständiger in Augsburg merke ich immer wieder, dass hier viel Unsicherheit herrscht. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, wenn man die Unterschiede einmal verständlich erklärt bekommt und genau das machen wir heute.
Das Wohnrecht ist wahrscheinlich die bekannteste Variante. Es wird im Grundbuch eingetragen und gibt einer bestimmten Person das Recht, die Immobilie oder einen Teil davon lebenslang zu bewohnen.
Der entscheidende Punkt:
Sie dürfen dort wohnen bleiben, können die Immobilie aber nicht einfach vermieten oder wirtschaftlich nutzen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine Mutter verkauft ihr Einfamilienhaus in Bobingen an ihre Tochter. Im Grundbuch wird ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Die Mutter kann weiterhin dort wohnen, solange sie möchte. Zieht sie später freiwillig ins Pflegeheim, endet die tatsächliche Nutzung. Vermieten darf sie das Haus in der Regel jedoch nicht.
Das Wohnrecht eignet sich häufig für Eigentümer, die ihre Immobilie innerhalb der Familie übertragen und weiterhin sicher wohnen möchten.
Der Nießbrauch wird oft mit dem Wohnrecht verwechselt. Tatsächlich geht er aber deutlich weiter.
Wer ein Nießbrauchrecht besitzt, darf die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Das Eigentum kann bereits auf einen Käufer oder die nächste Generation übergehen, der wirtschaftliche Nutzen bleibt aber beim Nießbrauchberechtigten.
Gerade bei vermieteten Immobilien spielt das eine große Rolle.
Ein Beispiel:
Ein Eigentümer in Neusäß überträgt sein Mehrfamilienhaus auf seinen Sohn, behält sich aber den Nießbrauch vor. Obwohl der Sohn bereits Eigentümer ist, erhält weiterhin der Vater sämtliche Mieteinnahmen.
Das macht den Nießbrauch besonders interessant, wenn laufende Einnahmen erhalten bleiben sollen.
Die Leibrente funktioniert ganz anders.
Hier verkaufen Sie Ihre Immobilie und erhalten statt eines einmaligen Kaufpreises regelmäßige monatliche Zahlungen – häufig lebenslang.
Je nach Vertrag kann zusätzlich ein Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart werden.
Gerade ältere Eigentümer, die zwar eine wertvolle Immobilie besitzen, aber nur eine kleine Rente beziehen, interessieren sich häufig für dieses Modell.
In Augsburg und dem Landkreis Augsburg steigt die Nachfrage nach solchen Lösungen seit einigen Jahren deutlich an.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Aus meiner Erfahrung hängt die richtige Entscheidung immer von der persönlichen Situation ab.
Ich sehe immer wieder Eigentümer, die sich bereits auf eine Lösung festgelegt haben, bevor sie überhaupt wissen, welche Möglichkeiten es gibt. Das kann teuer werden. Denn jedes dieser Modelle beeinflusst den Wert der Immobilie erheblich.
Ein eingetragenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch mindert beispielsweise den Verkehrswert. Wie stark, hängt vom Alter der berechtigten Person, der Restlebenserwartung und weiteren Faktoren ab. Genau deshalb sollte vor jeder Entscheidung eine professionelle Immobilienbewertung erfolgen.
Als zertifizierter Sachverständiger berechne ich solche Auswirkungen regelmäßig. Oft zeigen sich dabei Unterschiede von mehreren Zehntausend Euro.
Neben dem Immobilienwert sollten immer auch steuerliche und rechtliche Aspekte geprüft werden.
Je nachdem, ob eine Immobilie verkauft, verschenkt oder innerhalb der Familie übertragen wird, können unterschiedliche Regelungen gelten.
Deshalb empfehle ich meinen Kunden immer, Immobilienmakler, Sachverständige, Notare und – wenn erforderlich – Steuerberater frühzeitig einzubeziehen. So lassen sich spätere Überraschungen vermeiden
Wohnrecht, Nießbrauch und Leibrente verfolgen alle das gleiche Ziel: Eigentümer sollen ihre Zukunft finanziell und persönlich absichern. Trotzdem unterscheiden sich diese Modelle deutlich.
Wer die Unterschiede kennt, trifft bessere Entscheidungen und vermeidet teure Fehler.
Ich erlebe als Immobilienmakler in Augsburg fast jede Woche, dass Eigentümer zunächst mit einer festen Vorstellung ins Gespräch kommen. Nach einer ehrlichen Beratung entscheiden sie sich oft für eine ganz andere Lösung, weil sie besser zu ihrer persönlichen Situation passt.
Genau deshalb lohnt es sich, alle Möglichkeiten in Ruhe zu prüfen und nicht vorschnell zu handeln.
Wenn Sie wissen möchten, welche Lösung für Ihre Immobilie in Augsburg, Fischach, Bobingen, Schwabmünchen oder im gesamten Landkreis Augsburg sinnvoll sein könnte oder wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen möchten, unterstütze ich Sie gerne mit einer ehrlichen und unabhängigen Einschätzung.
Oft reicht schon ein unverbindliches Gespräch, um deutlich mehr Klarheit zu gewinnen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?
Beim Wohnrecht dürfen Sie die Immobilie selbst bewohnen. Beim Nießbrauch dürfen Sie zusätzlich die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Mindert ein Wohnrecht den Wert einer Immobilie?
Ja. Ein eingetragenes Wohnrecht reduziert in der Regel den Verkehrswert, da der Käufer die Immobilie nicht frei nutzen kann.
Für wen eignet sich eine Leibrente?
Eine Leibrente kann sinnvoll sein, wenn Eigentümer regelmäßige monatliche Einnahmen wünschen und gleichzeitig ihre Immobilie verkaufen möchten.
Muss ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden?
In der Praxis werden beide Rechte üblicherweise im Grundbuch eingetragen. Dadurch sind sie rechtlich abgesichert und auch gegenüber späteren Eigentümern wirksam.
Sollte vor einer Entscheidung eine Immobilienbewertung erfolgen?
Unbedingt. Eine professionelle Immobilienbewertung zeigt, wie sich Wohnrecht, Nießbrauch oder Leibrente auf den tatsächlichen Wert der Immobilie auswirken. Das schafft eine fundierte Grundlage für jede Entscheidung.
Realistische Markteinschätzung statt Wunschpreis – persönlich geprüft innerhalb von 48 Stunden.
Andi ungefiltert