Andi ungefiltert
· Von Andreas Gendner · Ratgeber Immobilienverkauf
Wann gehört mir eigentlich ein Haus, das ich gekauft habe? Nach der Unterschrift beim Notar? Wenn ich den Kaufpreis überwiesen habe? Sobald ich die Schlüssel bekomme? Oder erst, wenn mein Name im Grundbuch steht?
Die kurze Antwort:
Praktisch übernimmt der Käufer die Immobilie häufig nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Rechtlicher Eigentümer wird er aber erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Klingt widersprüchlich? Ist es eigentlich nicht.
Mit der Unterschrift beim Notar ist der Kaufvertrag geschlossen und die weitere Abwicklung beginnt.
Eigentümer ist der Käufer zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht.
Im nächsten Schritt wird sein Anspruch auf die spätere Eigentumsübertragung normalerweise durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert.
Vereinfacht gesagt: Die Immobilie ist für den Käufer gesichert.
Genau an dieser Stelle entsteht häufig Verwirrung.
Nachdem die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind, erhält der Käufer normalerweise die Fälligkeitsmitteilung des Notars und überweist den Kaufpreis.
Häufig ist im Kaufvertrag geregelt, dass nach vollständiger Kaufpreiszahlung auch Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Was bedeutet das?
Ganz einfach:
Der Käufer übernimmt die Immobilie praktisch. Er bekommt entsprechend der vertraglichen Regelung die Schlüssel, kann einziehen und ihm stehen beispielsweise bei einer vermieteten Immobilie die entsprechenden Mieteinnahmen zu. Gleichzeitig trägt er die vereinbarten laufenden Lasten.
Deshalb fühlt sich dieser Moment für die meisten Käufer wie der eigentliche Eigentumsübergang an. Geld bezahlt, Schlüssel bekommen, Haus übernommen.
Wichtig ist allerdings:
Wann Besitz, Nutzen und Lasten tatsächlich übergehen, steht im jeweiligen Kaufvertrag. Die Kaufpreiszahlung allein löst das nicht automatisch aus.
Rechtlicher Eigentümer? Dafür zählt das Grundbuch
Und jetzt kommt der entscheidende Unterschied.
Auch wenn Sie bereits bezahlt haben und vielleicht längst in Ihrem neuen Haus wohnen, können Sie rechtlich noch nicht Eigentümer sein.
Für den Eigentumsübergang an einer Immobilie braucht es grundsätzlich die entsprechende Einigung – die sogenannte Auflassung – und die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Erst mit dieser Eigentumsumschreibung sind Sie rechtlich Eigentümer.
Die Grundbucheintragung ist deshalb juristisch nicht einfach eine unwichtige Formalität.
In der Praxis kann sie sich allerdings so anfühlen, weil die Immobilie möglicherweise längst übergeben wurde.
Sie kaufen ein Haus in Augsburg.
Notartermin: Der Kaufvertrag wird unterschrieben. Sie sind noch nicht Eigentümer.
Kaufpreiszahlung und Übergabe: Wenn es der Kaufvertrag entsprechend vorsieht, übernehmen Sie jetzt die Immobilie, bekommen die Schlüssel und Besitz, Nutzen und Lasten gehen auf Sie über.
Grundbuchumschreibung: Sie werden als neuer Eigentümer eingetragen. Jetzt gehört Ihnen das Haus auch rechtlich. Mehr muss man eigentlich nicht wissen.
Ich begleite regelmäßig Immobilienverkäufe in Augsburg und im Landkreis Augsburg. Dabei merke ich immer wieder, dass Begriffe wie Auflassung, Besitzübergang oder Eigentumsumschreibung für Menschen, die nicht jeden Tag mit Immobilien zu tun haben, unnötig kompliziert klingen.
Als Immobilienmakler und zertifizierter Sachverständiger sehe ich meine Aufgabe auch darin, solche Dinge verständlich zu erklären.
Ob Sie ein Haus in Augsburg verkaufen, eine Wohnung verkaufen, eine Immobilie bewerten lassen oder eine Immobilie kaufen: Sie sollten wissen, was bei einem Geschäft dieser Größenordnung passiert.
Für die rechtliche Beratung und Gestaltung des Kaufvertrags ist selbstverständlich der Notar zuständig.
Merken Sie sich einfach diese drei Punkte:
Notar: Der Kaufvertrag ist geschlossen.
Kaufpreiszahlung und vereinbarter Besitzübergang: Die Immobilie wird praktisch übernommen.
Grundbuch: Jetzt sind Sie rechtlich Eigentümer.
Das ist der Unterschied. Und wenn Ihnen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Augsburg, Fischach, Bobingen, Schwabmünchen oder im Landkreis Augsburg etwas unklar ist: Fragen Sie lieber einmal mehr.
Eine verständliche Erklärung gehört für mich zu einem guten Immobilienverkauf einfach dazu.
Bin ich nach dem Notartermin Eigentümer?
Nein. Der notarielle Kaufvertrag allein überträgt noch nicht das Eigentum.
Bin ich nach der Kaufpreiszahlung Eigentümer?
Noch nicht zwingend rechtlich. Häufig ist mit der vollständigen Zahlung der vereinbarte Besitzübergang verbunden. Entscheidend ist der Kaufvertrag.
Wann bin ich rechtlich Eigentümer?
Wenn die erforderliche Eigentumsübertragung vollzogen und Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurden.
Ist die Grundbuchumschreibung nur eine Formalität?
Nein. Rechtlich ist sie für den Eigentumsübergang entscheidend. Praktisch kann die Immobilie zu diesem Zeitpunkt aber bereits längst an den Käufer übergeben worden sein.
Fordern Sie jetzt Ihre persönliche und unverbindliche Immobilienbewertung an.
Andi ungefiltert