Energieausweis beim Immobilienverkauf – wer ist eigentlich verantwortlich?

· Von Andreas Gendner · Ratgeber Immobilienverkauf

Energieausweis beim Immobilienverkauf

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stolpert früher oder später über das Thema Energieausweis. Und ganz ehrlich? Viele Eigentümer sind dabei unsicher. Brauche ich überhaupt einen? Wer kümmert sich darum? Was passiert, wenn keiner vorhanden ist?

Ich erlebe das regelmäßig bei meinen Kundengesprächen in Augsburg und dem Landkreis Augsburg. Der Energieausweis wird oft erst kurz vor dem Notartermin erwähnt. Dabei gehört er viel früher auf die To-do-Liste.

Als Immobilienmakler und zertifizierter Sachverständiger in Augsburg weiß ich: Wer das Thema von Anfang an richtig angeht, spart sich später unnötigen Stress.

Welche Pflichten gelten beim Immobilienverkauf? 

Bei den meisten Immobilienverkäufen wird ein gültiger Energieausweis benötigt. Wird eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien veröffentlicht und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, müssen darin bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein.

Spätestens bei der Besichtigung muss dem Kaufinteressenten der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, gelten gesonderte Vorlagepflichten. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist dem Käufer der Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben.

Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, können unter bestimmten Voraussetzungen Bußgelder drohen.

Wer muss den Energieausweis besorgen?

Vor dem Verkauf sollte geprüft werden, ob bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorhanden ist. Ist das nicht der Fall und greift keine Ausnahme, muss ein entsprechender Energieausweis ausgestellt werden.

Verkäufer oder Immobilienmakler müssen potenziellen Käufern den Energieausweis nach den gesetzlichen Vorgaben vorlegen und nach Abschluss des Kaufvertrags übergeben. Wer die Immobilienanzeige verantwortet, muss außerdem sicherstellen, dass die erforderlichen Angaben enthalten sind.

Ein Immobilienmakler kann die Beschaffung und Prüfung der Unterlagen organisieren. Welche Pflichten im konkreten Fall gelten, sollte bereits vor Beginn der Vermarktung geklärt werden.

Gibt es verschiedene Energieausweise?

Ja. Und genau hier beginnt oft die Verwirrung. Es gibt zwei Arten.

Der Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis bewertet ein Fachmann das Gebäude anhand seiner Bauweise, Dämmung, Fenster, Heiztechnik und weiterer technischer Daten.

Der große Vorteil: Das Ergebnis ist unabhängig vom bisherigen Heizverhalten der Bewohner. Gerade bei älteren Immobilien liefert der Bedarfsausweis häufig die aussagekräftigeren Informationen.

Der Verbrauchsausweis

Hier werden die tatsächlichen Energieverbräuche der vergangenen Jahre ausgewertet. Das funktioniert allerdings nur, wenn ausreichend Verbrauchsdaten vorhanden sind.

Der Nachteil: Wer besonders sparsam oder besonders großzügig geheizt hat, beeinflusst das Ergebnis erheblich.


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Welcher Energieausweis ist der richtige?

Das hängt von der Immobilie ab. Nicht jeder Eigentümer kann frei wählen. Entscheidend sind unter anderem:

  • Baujahr der Immobilie
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • energetischer Standard
  • spätere Modernisierungen

Bei bestehenden Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen mindestens das damalige Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Er kann jedoch vorher seine Gültigkeit verlieren, wenn aufgrund bestimmter Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

Deshalb schaue ich mir vorhandene Unterlagen immer zuerst an. Oft entstehen dadurch gar keine zusätzlichen Kosten.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten unterscheiden sich je nach Art des Ausweises. Ein Verbrauchsausweis ist meist deutlich günstiger. Ein Bedarfsausweis ist aufwendiger, weil ein Experte das Gebäude detailliert bewertet.

Wer ausschließlich auf den günstigsten Preis achtet, spart allerdings manchmal am falschen Ende. Entscheidend ist, dass der Ausweis korrekt erstellt wurde und zur Immobilie passt.

Typische Fehler beim Immobilienverkauf

In meiner täglichen Arbeit als Immobilienmakler für Augsburg und den Landkreis Augsburg sehe ich immer wieder dieselben Fehler. Viele Eigentümer:

  • kümmern sich erst kurz vor der Vermarktung darum,
  • bestellen versehentlich den falschen Energieausweis,
  • verlassen sich auf veraltete Unterlagen,
  • oder vergessen, die Pflichtangaben bereits in der Immobilienanzeige anzugeben.

Das lässt sich alles vermeiden, wenn die Verkaufsunterlagen frühzeitig geprüft werden.

Warum der Energieausweis mehr ist als nur eine Pflicht

Viele Käufer achten heute deutlich stärker auf die Energiewerte einer Immobilie als noch vor einigen Jahren. Steigende Energiekosten und Diskussionen rund um energetische Sanierungen sorgen dafür, dass Interessenten genauer hinschauen.

Ein nachvollziehbarer Energieausweis schafft Transparenz und Vertrauen. Natürlich entscheidet der Energieausweis allein nicht über den Verkaufspreis. Aber er gehört zu einer professionellen Vermarktung einfach dazu.

Mein Fazit: Den Energieausweis frühzeitig prüfen

Der Energieausweis ist kein lästiges Stück Papier, das man erst am Ende organisiert. Er gehört zu den wichtigsten Verkaufsunterlagen überhaupt.

Als Immobilienmakler in Augsburg prüfe ich deshalb bereits zu Beginn jedes Verkaufs, ob alle Unterlagen vollständig sind. Dazu gehört selbstverständlich auch der Energieausweis.

So vermeiden meine Kunden unnötige Verzögerungen und können ihre Immobilie von Anfang an professionell präsentieren.

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen in Augsburg, eine Wohnung verkaufen in Augsburg oder einfach wissen möchten, welche Unterlagen Sie für den Verkauf benötigen, unterstütze ich Sie gerne – ob in Augsburg, Fischach, Bobingen, Schwabmünchen oder im gesamten Landkreis Augsburg.

Häufige Fragen zum Energieausweis beim Immobilienverkauf

Brauche ich beim Verkauf jeder Immobilie einen Energieausweis?

In den meisten Fällen wird ein gültiger Energieausweis benötigt. Ausnahmen können beispielsweise für kleine Gebäude und Baudenkmäler gelten. Ob eine Ausnahme greift, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wer bezahlt den Energieausweis?

Der Eigentümer trägt grundsätzlich die Kosten für die Erstellung des Energieausweises.

Kann ich mein Haus ohne Energieausweis verkaufen?

Ein Verkauf ist zwar nicht automatisch unwirksam, allerdings müssen die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. Fehlt der Energieausweis, können Bußgelder drohen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Energieausweises?

Ein Verbrauchsausweis ist häufig innerhalb weniger Tage verfügbar. Ein Bedarfsausweis kann je nach Aufwand etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Unterstützt ein Immobilienmakler bei der Beschaffung?

Ja. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Organisation und prüfen frühzeitig, welcher Energieausweis benötigt wird und welche Angaben bei der Vermarktung zu beachten sind.

Immobilie verkaufen und Unterlagen prüfen lassen?

Wir prüfen frühzeitig, ob Ihr Energieausweis passt – und begleiten Sie von der Bewertung bis zum Notar.

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